AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNC Tennisacademy
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1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der CNC Tennisacademy geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
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2. Vertragsschluss
Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei.
Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.
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3. Training
Das Training wird vonCelina Ermann und dem Trainerteam der CNC Tennisacademy durchgeführt.
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und die Organisation von Turnieren etc. Darüberhinaus bieten wir Ernährungsberatung und Athletiktraining an.
Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam der CNC Tennisacademy.
Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
An gesetzlichen Feiertagen (Bayern) findet Training statt. Die Regelungen in den Vereinen bezgl. der Ferien können unterschiedlich sein.
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4. Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Sie kann bei Vereinstraining auf den jeweiligen Verein zum Einzug übertragen werden.
Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, die Testschläger für das Tennistraining als auch die Platzgebühren enthalten.
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5. Ausgefallene Stunden
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Abgesagte Stunden werden nicht nachgeholt. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der CNC Tennisacademy voraus.
Gruppentrainingsstunden und Einzelstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden (z.B. aufgrund von Krankheit), werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet. Hierbei können bis zu 2 Stunden pro Halbjahr wegen Krankheit des Trainers ausfallen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholen besteht.
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6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der CNC Tennisacademy übernehmen keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
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8. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
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9. Kündigung
Der Tennisausbildungsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Sommersaison bzw. zum Ende eines Winterkurses gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgt sein.
Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend im gleichen Umfang um eine weitere Kursreihe.
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10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
AGB Stand: 01.03.2024